Sexualisierte Gewalt – Was die evangelische Kirche tut

  • Pressestelle EKiR
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 Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)  hat die Informationen zum Thema Sexualisierte Gewalt zusammengestellt und in das Format Häufig gestellte Fragen (FAQ) gebracht. Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Gladbach-Neuss findet sich als Menüpunkt auf dieser Homepage und auch  hier .

Hier die Infos und Links der EKiR:

Was unternimmt die Evangelische Kirche im Rheinland zur Prävention vor sexualisierter Gewalt?
Schon seit der erstmaligen Veröffentlichung der Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ im Jahr 2002 gibt es in der rheinischen Kirche klare Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Mit Inkrafttreten des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Januar 2021 gilt die Verpflichtung für alle Mitarbeitenden zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und zur Meldung von Verdachtsfällen. Außerdem müssen alle Körperschaften und Einrichtungen ein Schutzkonzept erstellen, also auch die Gemeinden und Kirchenkreise. Das Rahmenschutzkonzept der rheinischen Kirche ist dabei die Grundlage, auf der angepasste Schutzkonzepte vor Ort entstehen können. Bis heute haben so viele beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende eine Präventionsschulung durchlaufen wie in keiner anderen evangelischen Landeskirche (bis zum Jahreswechsel 2022/2023 insgesamt 502 Schulungen mit 6428 Teilnehmenden, allerdings mit großen Unterschieden bei den Kirchenkreisen). Zum 1. März 2023 wird eine zusätzliche halbe Stelle für Schulungen geschaffen.

Wohin können sich Betroffene wenden?
Als eine Art Lotsenführer zu diversen Hilfsangeboten stehen Betroffenen in vielen Kirchenkreisen inzwischen Vertrauenspersonen als Ansprechpartnerinnen und
-partner zur Verfügung, ebenso die von Kirche oder Diakonie getragenen Beratungsstellen, ob in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland oder in Hessen. Aber auch die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Telefon 0211 3610-312 erreichbar. Wenn es um individuelle Anerkennungszahlungen geht, erhalten Betroffene Beratung bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL).

Wird das Thema sexualisierte Gewalt zentral koordiniert?
Seit dem Frühjahr 2021 ist im Landeskirchenamt die zentrale Meldestelle für begründete Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt eingerichtet. Sie ist unter Telefon 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de erreichbar. Für die Gesamtkoordination aller Aktivitäten kam im Jahr 2022 die Stabsstelle Aufarbeitung und Prävention unter Leitung von Kirchenrat Jürgen Sohn hinzu. Beide Stellen sind unmittelbar dem Zuständigkeitsbereich von Vizepräses Christoph Pistorius zugeordnet.

Wie weit ist die rheinische Kirche mit der Aufarbeitung der Vergangenheit? • Mit allen EKD-Gliedkirchen beteiligt sich die Evangelische Kirche im Rheinland am Forschungsverbund ForuM: Die Studie mit sechs Teilprojekten zu unterschiedlichen Aspekten will Ende 2023 erste Ergebnisse vorlegen. Im zweiten Projektschritt des Teilprojekts E werden aktuell bis zum 31. März 2023 alle Personal- und Disziplinarakten der rheinischen Kirche seit 1946 zur Ermittlung der Verdachtsfälle systematisch und mit externer juristischer Begleitung gesichtet.

  • Für die überfällige gemeinsame Erklärung von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind noch zwei Punkte ungeklärt: Genehmigt die UBSKM den vergleichsweise großen Verbund im Westen zur Bildung einer regionalen Aufarbeitungskommission (Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen, Lippische Landeskirche, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe)? Und wie wird die Betroffenenbeteiligung organisiert?
  • Auf lokaler Ebene wird bereits fallbezogene Aufarbeitung mit wissenschaftlicher Unterstützung und unter Einbindung Betroffener betrieben. Die lokalen Ergebnisse fließen in die spätere regionale Aufarbeitung ein. Studienergebnisse der Universität Wuppertal zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im damaligen Schülerheim Martinstift in Moers in den 1950er Jahren werden im Februar 2023 erwartet. Außerdem beteiligt sich die Evangelische Kirche im Rheinland zusammen mit den Landeskirchen von Bayern, Hannover und Hessen-Nassau sowie der EKD an der Vorstudie „Verharmlosung und Begünstigung von Pädosexualität im Diskurs der Reform- und Sexualpädagogik sowie deren Konzepte und Ausgestaltung im Raum der evangelischen Kirche“. Ergebnisse sollen im Sommer 2023 vorliegen. Daneben bestehen Vorüberlegungen zu weiteren fallbezogenen Untersuchungen in Duisburg und Köln.

 

Wann wird eine regionale Aufarbeitungskommission gebildet?
Es gibt den Vorschlag, dass die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe eine gemeinsame regionale Aufarbeitungskommission bilden sollen. Dieser Vorschlag muss von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) noch genehmigt werden. Noch ungeklärt ist auch die Frage, wie die Beteiligung Betroffener organisiert werden soll. Die Landeskirchen im Westen haben aber schon vor Klärung dieser beiden Fragen Vorbereitungen getroffen, um die unabhängige Aufarbeitungskommission nach den fälligen Entscheidungen zeitnah auf den Weg bringen zu können.

 

Welche Zahlen sind zu sexualisierter Gewalt auf dem rheinischen Kirchengebiet bisher bekannt?
Bei der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sind von Juni 2011 bis zum Jahreswechsel 2022/2023 rund 220 Beratungen zu dem Themenfeld erfolgt. In der im Frühjahr 2021 implementierten Meldestelle sind bis Ende 2022 insgesamt 46 Meldungen eingegangen, die sich aber zum Teil auch auf Jahre zurückliegende Vorfälle beziehen. Auf landeskirchlicher Ebene sind bisher 39 Fälle sexualisierter Gewalt bekannt (Pfarrpersonen und landeskirchliche Angestellte; darin sind aber keine ehrenamtlich oder beruflich Mitarbeitenden in den Kirchenkreisen und Gemeinden enthalten). Seit 2004 gab es in der rheinischen Landeskirche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung 26 Disziplinarverfahren. Drei davon laufen noch. Die Verfahren betreffen/betrafen Kirchenbeamte, Lehrer und Pfarrpersonen. In zehn Fällen wurde auch staatlicherseits ermittelt. In der Zeit ruht das kirchliche Verfahren in der Regel. Nach Abschluss des staatlichen Verfahrens wird es – unabhängig von dessen Ausgang – unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Justiz fortgeführt. Bisher wurden in 26 Fällen finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids durch die Anerkennungskommission bewilligt (insgesamt 270.000 Euro); Dazu kommen 117 Fälle in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (insgesamt 1.555.000 Euro).

 

Hat sich die Evangelische Kirche im Rheinland eigentlich ausdrücklich zu ihrer Schuld bekannt?

Bei einem Radio-Gottesdienst zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Kirche“ auf WDR 5 hat Vizepräses Christoph Pistorius am Sonntag, 27. Oktober 2019, ein nach wie vor gültiges Schuldbekenntnis formuliert.

 

 

 

Stand: Januar 2023 (er)