Superintendent/Superintendentin ist die Amtsbezeichnung der Vorsitzenden einer der 37 Kreissynoden in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Sie tragen die Verantwortung für die Leitung eines Kirchenkreises. Der Superintendent / die Superintendentin wird von der Kreissynode für acht Jahre gewählt. Zu seinem / ihrem Aufgabenbereich gehört die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Kirchenkreis einschließlich der Verwaltung sowie die dem Kirchenkreis zugeordneten übergemeindlichen Aufgaben. Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben: Ordination, Leitung einer Pfarrwahl, Einführung von Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie haben die Dienstaufsicht über kirchliche Amtsträger und Gremien in ihrem Bereich. Er / sie ist Ansprechpartner bei Fragen oder Konflikten in den Gemeinden, vertritt den Kirchenkreis in landeskirchlichen Gremien und repräsentiert die evangelischen Christen des Kirchenkreises auf politischer oder ökumenischer Ebene. Er / sie leitet die Kreissynode.
Der Superintendent / die Superintendentin ist Mitglied im Kreissynodalvorstand (KSV). Die Stellvertretung übernimmt der Synodalassessor / die Synodalassessorin, ebenfalls Mitglied im KSV.
Superintendent des Kirchenkreises Gladbach-Neuss:
Dietrich Denker
Mail: Dietrich.Denker@ekir.de
Synodalassessor:
Ralf Laubert
Mail: Ralf.Laubert@ekir.de
