Akten nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt durchsucht

Im Ev. Kirchenkreis Gladbach-Neuss wurden rund 6000 Personalakten gesichtet.

Sechs pensionierte Polizeibeamte haben sich 565 Stunden lang auf der Suche nach Auffälligkeiten durch rund 6000 Personalakten gearbeitet. Dafür haben die 22 evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Gladbach-Neuss ihre noch vorhandenen Personalakten aus mehr als sieben Jahrzehnten zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um die Personalakten von Mitarbeitenden aus Kitas und Jugendzentren, Verwaltung und Seniorenarbeit, kurz allen Bereichen, in denen die Kirchengemeinden mit hauptamtlich Mitarbeitenden tätig waren. Die Akten der Pfarrerinnen und Pfarrer wurden bereits für die 2024 veröffentlichte ForuM-Studie gesichtet.

Das Team, das das Aktenscreening durchgeführt hat, setzte sich aus pensionierten Polizeibeamten zusammen, um eine unabhängige Untersuchung zu gewährleisten. „Außerdem konnten wir so sicherstellen, dass das Team Kompetenz und Erfahrung in der Durchsicht von Akten mitbringt“, erklärt Assessor Ralf Laubert.

Unter den tausenden von angelieferten Akten fanden sich 18, bei denen die erfahrenen Polizeibeamten Auffälligkeiten entdeckten. „Es handelt sich dabei nicht um begründeten Verdacht, sondern um Vorgänge, die uns aufgefallen sind und die einer Erklärung bedürfen“, beschreibt Ralf Korten vom Screening-Team das Vorgehen. „Wir haben keine Hinweise auf systematische Vertuschung gefunden.“ Keine der 18 Akten stammt aus der jüngeren Vergangenheit. Die Akten mit Auffälligkeiten stammen in erster Linie aus den 1980er und 1990er Jahren, zum Teil sind sie noch älter.

Auffällig kann beispielsweise eine Kündigung ohne Erläuterung der Gründe oder das plötzliche Wegbleiben einer bis dahin äußerst zuverlässigen Praktikantin sein. Das Team ist auch auf Fälle gestoßen, bei denen die Gerichte bereits eingeschaltet wurde. „Wir haben beispielsweise einen Fall aus den 1980er Jahren gefunden, in dem ein Mitarbeiter wegen sexualisierter Gewalt verurteilt wurde, allerdings mit einem erschreckend geringen Strafmaß von sechs Monaten“, sagt Ralf Korten. „Dieser Mitarbeiter hat dann auch noch ein gutes Zeugnis ausgestellt bekommen.“ Auch diese Akte wurde noch einmal zur Klärung weitergeleitet. Alle auffälligen Akten wurden von der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung (PIA) der Evangelischen Kirche im Rheinland abgeholt. Diese Akten werden von unabhängigen Staatsanwälten genauer geprüft. Dann wird über das weitere Vorgehen im Einzelfall entschieden.

„Die Forum-Studie hat gezeigt, dass es in der evangelischen Kirche eine Verantwortungsdiffusion gab, wo klares Leitungshandeln notwendig gewesen wäre“, sagt Superintendent Dietrich Denker. „So wurden Täter geschützt.“ Die Aufarbeitung der Vergangenheit sei wichtig, um die Betroffenen in ihrem Leid wahrzunehmen und anzuerkennen. Der Blick auf den Einzelfall werde hoffentlich auch helfen das Leitungshandeln und die Verantwortlichkeiten in der evangelischen Kirche zu schärfen und zu verbessern.

Ebenso entscheidend ist es, aus der Vergangenheit zu lernen, Strukturen zu verändern und für die Problematik zu sensibilisieren. Die Prävention spielt dabei eine wichtige Rolle. Im Kirchenkreis Gladbach-Neuss wurden in den letzten drei Jahren alle Leitungsgremien und alle hauptamtlich Mitarbeitenden geschult, alle Gemeinden haben Präventionsbeauftragte und auch beim Kirchenkreis stehen Vertrauenspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung. Unter anderen ist das Jugendreferent Detlef Bonsack als Präventionsbeauftragter des Kirchenkreises, der unter der Mobilnummer 0160 95644899 erreichbar ist.

In der oben genannten Stabsstelle PIA gibt es neben der Meldestelle eine Ansprechstelle für Menschen, die von Verletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind. Sie ist unter der Telefonnummer 0211 – 4562-391 und mobil unter 01749189311 erreichbar.